4 O 237/96•Landgericht Düsseldorf, 1997-06-12, 4 O 237/96
Landgericht Düsseldorf, 1997-06-12, 4 O 237/96
4 O 237/96Kantonsgericht12.06.1997
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4 O 237/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-06-12
Aktenzeichen: 4 O 237/96
ECLI: ECLI:DE:LGD:1997:0612.4O237.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägerinnen je zur Hälfte auferlegt.
III.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 23.000,-- DM vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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