4 O 418/97•Landgericht Düsseldorf, 1998-01-27, 4 O 418/97
Landgericht Düsseldorf, 1998-01-27, 4 O 418/97
4 O 418/97Kantonsgericht27.01.1998
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4 O 418/97 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 1998-01-27
Aktenzeichen: 4 O 418/97
ECLI: ECLI:DE:LGD:1998:0127.4O418.97.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Antragsgegnerin zu 1) wird zurückgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin zu 1) werden der Antragstellerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin kann die Zwangsvollstreckung der Antragsgegnerin zu 1) wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin zu 1. vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheiten können auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.