45 StL 5/96•Landgericht Düsseldorf, 1998-02-20, 45 StL 5/96
Landgericht Düsseldorf, 1998-02-20, 45 StL 5/96
45 StL 5/96Kantonsgericht20.02.1998
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 45 StL 5/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-02-20
Aktenzeichen: 45 StL 5/96
ECLI: ECLI:DE:LGD:1998:0220.45STL5.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen
Tenor
Gegen den Berufsangehörigen A wird wegen einer Berufspflichtverletzung auf einen Verweis erkannt.
Der Berufsangehörige trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
Angewandte Vorschriften: §§ 57 Abs. 1 und 2, 89, 90 StBerG
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