4 O 479/97•Landgericht Düsseldorf, 1998-03-16, 4 O 479/97
Landgericht Düsseldorf, 1998-03-16, 4 O 479/97
4 O 479/97Kantonsgericht16.03.1998
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4 O 479/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-03-16
Aktenzeichen: 4 O 479/97
ECLI: ECLI:DE:LGD:1998:0316.4O479.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
In dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
werden die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin zu 2/3 dieser und zu 1/3 dem Antragsgegner zu 2. auferlegt. Die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegner zu 1. und 3. hat die Antragstellerin, die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners zu 2. hat dieser selbst zu tragen.
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