4 O 80/98•Landgericht Düsseldorf, 1998-04-16, 4 O 80/98
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4 O 80/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-04-16
Aktenzeichen: 4 O 80/98
ECLI: ECLI:DE:LGD:1998:0416.4O80.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird verurteilt,
es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 500.000,- DM - ersatzweise Ordnungshaft - oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Falle wiederholter Zuwiderhandlung bis zu insgesamt zwei Jahren, zu unterlassen,
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Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
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