4 O 476/96•Landgericht Düsseldorf, 1998-08-04, 4 O 476/96
Landgericht Düsseldorf, 1998-08-04, 4 O 476/96
4 O 476/96Kantonsgericht04.08.1998
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4 O 476/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-08-04
Aktenzeichen: 4 O 476/96
ECLI: ECLI:DE:LGD:1998:0804.4O476.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 8.000,- DM vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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