Landgericht Düsseldorf, 1998-08-04, 4 O 476/96

4 O 476/96Kantonsgericht04.08.1998

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4 O 476/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-08-04

Aktenzeichen: 4 O 476/96

ECLI: ECLI:DE:LGD:1998:0804.4O476.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 8.000,- DM vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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