4 O 396/97•Landgericht Düsseldorf, 1998-08-25, 4 O 396/97
Landgericht Düsseldorf, 1998-08-25, 4 O 396/97
4 O 396/97Kantonsgericht25.08.1998
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4 O 396/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-08-25
Aktenzeichen: 4 O 396/97
ECLI: ECLI:DE:LGD:1998:0825.4O396.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.680,81 DM nebst 4 % Zinsen hieraus seit dem 11. September 1997 zu zahlen.
II.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
III.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagte 78 % und der Kläger 22 % zu tragen.
IV.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.500,-- DM.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 300,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die jeweilige Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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