4 O 362/97•Landgericht Düsseldorf, 1998-09-15, 4 O 362/97
Landgericht Düsseldorf, 1998-09-15, 4 O 362/97
4 O 362/97Kantonsgericht15.09.1998
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4 O 362/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-09-15
Aktenzeichen: 4 O 362/97
ECLI: ECLI:DE:LGD:1998:0915.4O362.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
für R e c h t erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,-- DM vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland geschäftsansässigen und als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.