Landgericht Düsseldorf, 1998-09-15, 4 O 362/97

4 O 362/97Kantonsgericht15.09.1998

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4 O 362/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-09-15

Aktenzeichen: 4 O 362/97

ECLI: ECLI:DE:LGD:1998:0915.4O362.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

für R e c h t erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,-- DM vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland geschäftsansässigen und als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.

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