Landgericht Düsseldorf, 1998-09-16, 2a O 27/98

2a O 27/98Kantonsgericht16.09.1998

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2a O 27/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-09-16

Aktenzeichen: 2a O 27/98

ECLI: ECLI:DE:LGD:1998:0916.2A.O27.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2a. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist wegen der Kosten für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.800,-- DM vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer als Großbank anerkannten deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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