4 O 292/99•Landgericht Düsseldorf, 1999-03-21, 4 O 292/99
Landgericht Düsseldorf, 1999-03-21, 4 O 292/99
4 O 292/99Kantonsgericht21.03.1999
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4 O 292/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-03-21
Aktenzeichen: 4 O 292/99
ECLI: ECLI:DE:LGD:1999:0321.4O292.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten- des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von. 10.000,-- DM vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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