Landgericht Düsseldorf, 1999-08-04, 2b O 4/98

2b O 4/98Kantonsgericht04.08.1999

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2b O 4/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-08-04

Aktenzeichen: 2b O 4/98

ECLI: ECLI:DE:LGD:1999:0804.2B.O4.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2b. Zivilkammer

Tenor

Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger DM 2.228,56 nebst 4 % Zinsen seit dem 27.07.1996 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 90 % der Kläger und zu 10 % das beklagte Land.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von DM 3.000,-- abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Der Kläger kann die Vollstreckung wegen der Kosten durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von DM 2.000,-- abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.