4 O 137/99•Landgericht Düsseldorf, 1999-12-02, 4 O 137/99
Landgericht Düsseldorf, 1999-12-02, 4 O 137/99
4 O 137/99Kantonsgericht02.12.1999
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4 O 137/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-12-02
Aktenzeichen: 4 O 137/99
ECLI: ECLI:DE:LGD:1999:1202.4O137.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 246.771,40 DM nebst 4 % Zinsen hieraus seit dem 24. März 1999 zu zahlen.
II.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
III.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 35 % und die Beklagte 65 % zu tragen.
IV.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 275.000,-- DM und für die
Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
6.000,-- DM vorläufig vollstreckbar.
Die jeweilige Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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