45 StL 12/97•Landgericht Düsseldorf, 1999-12-03, 45 StL 12/97
Landgericht Düsseldorf, 1999-12-03, 45 StL 12/97
45 StL 12/97Kantonsgericht03.12.1999
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 45 StL 12/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-12-03
Aktenzeichen: 45 StL 12/97
ECLI: ECLI:DE:LGD:1999:1203.45STL12.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen
Tenor
Gegen den Berufsangehörigen wird wegen Berufspflichtverletzung eine Warnung ausgesprochen .
Der Berufsangehörige trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
Angewandte Vorschriften:
§§ 57 Abs. 1 und Abs. 2, 89, 90 StBerG
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