Landgericht Düsseldorf, 1999-12-21, 2b O 121/99

2b O 121/99Kantonsgericht21.12.1999

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2b O 121/99

Entscheidungsdatum: 1999-12-21

Aktenzeichen: 2b O 121/99

ECLI: ECLI:DE:LGD:1999:1221.2B.O121.99.00

Spruchkörper: 2b. Zivilkammer

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat die 2 b Zivilkammer des Landgerichtes Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 9. November 1999

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 450,00 DM zu zahlen.

2..

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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