36 O 10/97•Landgericht Düsseldorf, 2000-03-14, 36 O 10/97
Landgericht Düsseldorf, 2000-03-14, 36 O 10/97
36 O 10/97Kantonsgericht14.03.2000
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 36 O 10/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-03-14
Aktenzeichen: 36 O 10/97
ECLI: ECLI:DE:LGD:2000:0314.36O10.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt,
an die Klägerin 70.349,05 DM zu zahlen nebst 5 % Zinsen aus 18.929, 38 DM seit dem 1. Februar 1996 und aus weiteren 29.131, 02 DM seit dem 1.Februar 1997 sowie aus weiteren 1.039,38 DM seit dem 1. Februar 1997 und aus weiteren
21.249,27 DM seit dem 1. April 1997,ferner an die Klägerin 108.272,44 DM zu zahlen
nebst 5 % Zinsen aus jeweils 11.397,10 DM seit dem 5. Mai, 5. Juni, 5. Juli, 5. August, 5.
September, 5. Oktober, 5. November, 5. Dezember 1997 sowie seit dem 5. Januar, 5. Februar und 5. März 1998, ferner an die Klägerin 198.009,67 DM zu zahlen
nebst 5 % Zinsen seit dem 15. Januar 1998.
Die Kosten des Rechtstreits trägt - soweit
nicht schon darüber entschieden worden ist -
die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen
Sicherheitsleistung der Klägerin in Höhe von
420.000,— DM.
Die Sicherheit kann auch durch Bürgschaft einer
Bank oder Sparkasse mit Sitz in der
Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
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