45StL17_99•Landgericht Düsseldorf, 2000-03-17, 45StL17_99
Landgericht Düsseldorf, 2000-03-17, 45StL17_99
45StL17_99Kantonsgericht17.03.2000
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 45StL17_99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-03-17
Aktenzeichen: 45StL17_99
ECLI: ECLI:DE:LGD:2000:0317.45STL17.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen
Tenor
Gegen den Berufsangehörigen wird wegen Berufspflichtverletzung ein Verweis und eine Geldbuße von 2.000,— DM verhängt.
Der Berufsangehörige trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften:
§§ 34 Abs. 2 S. 2, 57 Abs. 1, 80, 89, 90 StBerG, 49 Abs. 2 S. 1 BOStB, 46, 48 DVStB.
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