Landgericht Düsseldorf, 2000-03-17, 45StL17_99

45StL17_99Kantonsgericht17.03.2000

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 45StL17_99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-03-17

Aktenzeichen: 45StL17_99

ECLI: ECLI:DE:LGD:2000:0317.45STL17.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen

Tenor

Gegen den Berufsangehörigen wird wegen Berufspflichtverletzung ein Verweis und eine Geldbuße von 2.000,— DM verhängt.

Der Berufsangehörige trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften:

§§ 34 Abs. 2 S. 2, 57 Abs. 1, 80, 89, 90 StBerG, 49 Abs. 2 S. 1 BOStB, 46, 48 DVStB.

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