34 O 9/00•Landgericht Düsseldorf, 2000-04-12, 34 O 9/00
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 34 O 9/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-04-12
Aktenzeichen: 34 O 9/00
ECLI: ECLI:DE:LGD:2000:0412.34O9.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die einstweilige Verfügung vom 28. Januar 2000 wird bezüglich Zi I. 2 a bestätigt.
Die Antragsgegnerin trägt auch die weiteren Kosten des Verfahrens.
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