12 O 445/99•Landgericht Düsseldorf, 2000-06-14, 12 O 445/99
Landgericht Düsseldorf, 2000-06-14, 12 O 445/99
12 O 445/99Kantonsgericht14.06.2000
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 12 O 445/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-06-14
Aktenzeichen: 12 O 445/99
ECLI: ECLI:DE:LGD:2000:0614.12O445.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
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Es wird festgestellt, daß der Beklagte nicht vom Kläger verlangen kann, die Angabe von vier Tätigkeitsschwerpunkten auf seinem Briefbogen zu unterlassen.
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Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.500,00 DM vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung kann auch in Form einer Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden.
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