Landgericht Düsseldorf, 2000-06-14, 12 O 445/99

12 O 445/99Kantonsgericht14.06.2000

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 445/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-06-14

Aktenzeichen: 12 O 445/99

ECLI: ECLI:DE:LGD:2000:0614.12O445.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

  1. Es wird festgestellt, daß der Beklagte nicht vom Kläger verlangen kann, die Angabe von vier Tätigkeitsschwerpunkten auf seinem Briefbogen zu unterlassen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

  3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.500,00 DM vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung kann auch in Form einer Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.