2b O 26/99•Landgericht Düsseldorf, 2000-06-19, 2b O 26/99
Landgericht Düsseldorf, 2000-06-19, 2b O 26/99
2b O 26/99Kantonsgericht19.06.2000
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2b O 26/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-06-19
Aktenzeichen: 2b O 26/99
ECLI: ECLI:DE:LGD:2000:0619.2B.O26.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2b. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 2 b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 03.05.2000
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für das beklagte Land hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von DM 31.500,-.
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