Landgericht Düsseldorf, 2000-06-19, 2b O 26/99

2b O 26/99Kantonsgericht19.06.2000

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2b O 26/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-06-19

Aktenzeichen: 2b O 26/99

ECLI: ECLI:DE:LGD:2000:0619.2B.O26.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2b. Zivilkammer

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat die 2 b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 03.05.2000

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für das beklagte Land hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von DM 31.500,-.

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