11 0 96/00•Landgericht Düsseldorf, 2000-06-28, 11 0 96/00
Landgericht Düsseldorf, 2000-06-28, 11 0 96/00
11 0 96/00Kantonsgericht28.06.2000
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 11 0 96/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-06-28
Aktenzeichen: 11 0 96/00
ECLI: ECLI:DE:LGD:2000:0628.11.0.96.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger
zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung
in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages
vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung
kann auch durch die Bürgschaft
einer großen deutschen Bank oder Sparkasse erbracht
werden.
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