4 O 233/99•Landgericht Düsseldorf, 2000-06-29, 4 O 233/99
Landgericht Düsseldorf, 2000-06-29, 4 O 233/99
4 O 233/99Kantonsgericht29.06.2000
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4 O 233/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-06-29
Aktenzeichen: 4 O 233/99
ECLI: ECLI:DE:LGD:2000:0629.4O233.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger
auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 18.000,-- DM vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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