Landgericht Düsseldorf, 2000-07-05, 5 O 51/00

5 O 51/00Kantonsgericht05.07.2000

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 5 O 51/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-07-05

Aktenzeichen: 5 O 51/00

ECLI: ECLI:DE:LGD:2000:0705.5O51.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.800,— DM vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer Großbank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.