Landgericht Düsseldorf, 2000-07-11, 4 O 430/99

4 O 430/99Kantonsgericht11.07.2000

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4 O 430/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-07-11

Aktenzeichen: 4 O 430/99

ECLI: ECLI:DE:LGD:2000:0711.4O430.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

III.

Das Urteil ist für die Beklagten wegen ih-rer Kosten gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,00 DM vorläufig voll-streckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland geschäfts-ansässigen und als Zoll- und/oder Steuer-bürgin anerkannten Bank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.

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