21 S 288/99•Landgericht Düsseldorf, 2000-08-17, 21 S 288/99
Landgericht Düsseldorf, 2000-08-17, 21 S 288/99
21 S 288/99Kantonsgericht17.08.2000
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 21 S 288/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-08-17
Aktenzeichen: 21 S 288/99
ECLI: ECLI:DE:LGD:2000:0817.21S288.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 21. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 4. Mai 2000
durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht X
sowie die Richterinnen am Landgericht X und X
für Recht erkannt:
- 2 -
Auf die Berufung des Beklagten wird das Grundurteil des Amtsgerichts Düsseldorf
vom 28. April 1999 - Az.: 51 C 15785/97 -abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
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