Landgericht Düsseldorf, 2000-10-25, 2a O 109/00

2a O 109/00Kantonsgericht25.10.2000

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2a O 109/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-10-25

Aktenzeichen: 2a O 109/00

ECLI: ECLI:DE:LGD:2000:1025.2A.O109.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2a Zivilkammer

Tenor

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits und der Streitverkündung hat

Die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

in Höhe von jeweils DM 300,00 abwenden, wenn nicht die

Klägerin oder die Streithelferin vor der Vollstreckung Sicherheit

in gleicher Höhe leisten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.