2a O 192/00•Landgericht Düsseldorf, 2000-11-08, 2a O 192/00
Landgericht Düsseldorf, 2000-11-08, 2a O 192/00
2a O 192/00Kantonsgericht08.11.2000
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2a O 192/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-11-08
Aktenzeichen: 2a O 192/00
ECLI: ECLI:DE:LGD:2000:1108.2A.O192.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2a. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Beklagte wird verurteilt,
es zu unterlassen, den Namen „ad-acta.de“ als Domain-Namen im Internet für eine Homepage reservieren zu lassen und zu benutzen;
gegenüber der XXX in die Löschung des Domain-Namens „ad-acta.de“ einzuwilligen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
III.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
108.000,-- DM vorläufig vollstreckbar.
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