Landgericht Düsseldorf, 2000-12-06, 34 O 92/00

34 O 92/00Kantonsgericht06.12.2000

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 34 O 92/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-12-06

Aktenzeichen: 34 O 92/00

ECLI: ECLI:DE:LGD:2000:1206.34O92.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist wegen der Kosten für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.000,00 DM, welche auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deut-schen Bank oder Sparkasse erbracht werden kann, vorläufig vollstreckbar.

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