38 O 112/00•Landgericht Düsseldorf, 2000-12-08, 38 O 112/00
Landgericht Düsseldorf, 2000-12-08, 38 O 112/00
38 O 112/00Kantonsgericht08.12.2000
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 38 O 112/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-12-08
Aktenzeichen: 38 O 112/00
ECLI: ECLI:DE:LGD:2000:1208.38O112.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 14.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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