Landgericht Düsseldorf, 2001-01-24, 12 O 299/99

12 O 299/99Kantonsgericht24.01.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 299/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-01-24

Aktenzeichen: 12 O 299/99

ECLI: ECLI:DE:LGD:2001:0124.12O299.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Vors. Richter am Landgericht Neiseke, Richter am Landgericht Dr. Wirtz, Richter Gmelin

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 12.01.2000 wird aufrechterhalten.

Der Beklagten werden auch die weiteren Kosten

des Rechtsstreits auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 8.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheit kann auch durch Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung der Sicherheit fortgesetzt werden.

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