Landgericht Düsseldorf, 2001-03-06, 4 O 26/00

4 O 26/00Kantonsgericht06.03.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4 O 26/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-03-06

Aktenzeichen: 4 O 26/00

ECLI: ECLI:DE:LGD:2001:0306.4O26.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

III.

Das Urteil ist für die Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung von 12.000,00 DM vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.

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