11 O 351/98•Landgericht Düsseldorf, 2001-03-28, 11 O 351/98
Landgericht Düsseldorf, 2001-03-28, 11 O 351/98
11 O 351/98Kantonsgericht28.03.2001
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 11 O 351/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-03-28
Aktenzeichen: 11 O 351/98
ECLI: ECLI:DE:LGD:2001:0328.11O351.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 15. Februar 2001
für Recht erkannt:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger DM 49.700,00 nebst 4 % Zinsen seit dem 25.12.1997 zu zahlen.
Wegen der weitergehenden Zinsforderung wird die Klage ab-gewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten aufer-legt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von DM 70.000,00 vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldneri-sche Bürgschaft einer großen Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht wer-den.
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