Landgericht Düsseldorf, 2001-05-09, 5 O 272/00

5 O 272/00Kantonsgericht09.05.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 5 O 272/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-05-09

Aktenzeichen: 5 O 272/00

ECLI: ECLI:DE:LGD:2001:0509.5O272.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

hat die 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht X, den Richter am Landgericht X und den Richter X auf die mündliche Verhandlung vom 4.4.2001

für

R e c h t

erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechts-streits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar ge-gen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.600,00 DM. Sicherheit kann auch ge-leistet werden durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder eines öffentlich-rechtlichen Kreditinsti-tuts.

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