5 O 272/00•Landgericht Düsseldorf, 2001-05-09, 5 O 272/00
Landgericht Düsseldorf, 2001-05-09, 5 O 272/00
5 O 272/00Kantonsgericht09.05.2001
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 5 O 272/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-05-09
Aktenzeichen: 5 O 272/00
ECLI: ECLI:DE:LGD:2001:0509.5O272.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
hat die 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht X, den Richter am Landgericht X und den Richter X auf die mündliche Verhandlung vom 4.4.2001
für
R e c h t
erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechts-streits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar ge-gen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.600,00 DM. Sicherheit kann auch ge-leistet werden durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder eines öffentlich-rechtlichen Kreditinsti-tuts.
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