19 T 81/01•Landgericht Düsseldorf, 2001-05-18, 19 T 81/01
Landgericht Düsseldorf, 2001-05-18, 19 T 81/01
19 T 81/01Kantonsgericht18.05.2001
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 19 T 81/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-05-18
Aktenzeichen: 19 T 81/01
ECLI: ECLI:DE:LGD:2001:0518.19T81.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19.Zivilkammer
Tenor
In dem Wohnungseigentumsverfahren
hat die 19. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
beschlossen:
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ratingen vom 15.02.2001 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsgegner.
Die Erstattung außergerichtlicher Kosten und Auslagen wird nicht angeordnet.
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