11 O 519/99•Landgericht Düsseldorf, 2001-05-23, 11 O 519/99
Landgericht Düsseldorf, 2001-05-23, 11 O 519/99
11 O 519/99Kantonsgericht23.05.2001
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 11 O 519/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-05-23
Aktenzeichen: 11 O 519/99
ECLI: ECLI:DE:LGD:2001:0523.11O519.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf für Recht erkannt:
Das Versäumnisurteil vom 16. März 2000 wird aufrechterha1ten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vo11streckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von DM 2,. 300; -- abzuwenden, wenn der Beklagte vor Beginn der Vo11streckung nicht Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Sicherheitsleistungen können auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer großen Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.