23 S 337/01•Landgericht Düsseldorf, 2001-05-23, 23 S 337/01
Landgericht Düsseldorf, 2001-05-23, 23 S 337/01
23 S 337/01Kantonsgericht23.05.2001
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 23 S 337/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-05-23
Aktenzeichen: 23 S 337/01
ECLI: ECLI:DE:LGD:2001:0523.23S337.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 23. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 2.5.2001
für Recht erkannt:
Auf die Berufung des Klägers wird das am 21.6.2000 verkündete Urteil des Amtsgerichts Langenfeld teil-weise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Klage und Widerklage werden abgewiesen.
Die weitergehende Berufung sowie die Anschlussberufung werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen der Kläger zu 1/3 und der Beklagte zu 2/3.
Von der Darstellung des Tatbestands wird gem. § 543 Abs. l ZPO abgesehen.
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