34 O (Kart.) 80/00•Landgericht Düsseldorf, 2001-06-20, 34 O (Kart.) 80/00
Landgericht Düsseldorf, 2001-06-20, 34 O (Kart.) 80/00
34 O (Kart.) 80/00Kantonsgericht20.06.2001
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 34 O (Kart.) 80/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-06-20
Aktenzeichen: 34 O (Kart.) 80/00
ECLI: ECLI:DE:LGD:2001:0620.34O.KART80.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 14. März 2001 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht X sowie die Handelsrichter X und X
für R e c h t erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,--DM, welche auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden kann, vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: 351.900,-- DM.
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