Landgericht Düsseldorf, 2001-08-17, 2a O 478/00

2a O 478/00Kantonsgericht17.08.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2a O 478/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-08-17

Aktenzeichen: 2a O 478/00

ECLI: ECLI:DE:LGD:2001:0817.2A.O478.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2a Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist für den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 6.000,00 DM vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung kann auch durch Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.