2b O 168/01•Landgericht Düsseldorf, 2001-10-01, 2b O 168/01
Landgericht Düsseldorf, 2001-10-01, 2b O 168/01
2b O 168/01Kantonsgericht01.10.2001
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2b O 168/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-10-01
Aktenzeichen: 2b O 168/01
ECLI: ECLI:DE:LGD:2001:1001.2B.O168.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2 b. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 2b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 10.09.2001 durch die Richterin am Landgericht x als Einzelrichterin
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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