Landgericht Düsseldorf, 2001-10-10, 11 O 527/00

11 O 527/00Kantonsgericht10.10.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 11 O 527/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-10-10

Aktenzeichen: 11 O 527/00

ECLI: ECLI:DE:LGD:2001:1010.11O527.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat die 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 5. September 2001

durch die Richterin am Landgericht Z als Einzelrichterin

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung kann auch durch die Bürgschaft einer großen deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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