21 S 163/01•Landgericht Düsseldorf, 2002-03-07, 21 S 163/01
Landgericht Düsseldorf, 2002-03-07, 21 S 163/01
21 S 163/01Kantonsgericht07.03.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 21 S 163/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-03-07
Aktenzeichen: 21 S 163/01
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0307.21S163.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
In den Rechtsstreit
hat die 21. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 14. Februar 2002
für Recht erkannt:
Die Berufung des Beklagten gegen das am 16. März 2001 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf- 20 C 11612/00 -wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO a. F. abgesehen.
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