Landgericht Düsseldorf, 2002-03-27, 12 O 48/02

12 O 48/02Kantonsgericht27.03.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 48/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-03-27

Aktenzeichen: 12 O 48/02

ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0327.12O48.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat die 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 06.03.2002 durch die Richter x

für Recht erkannt:

l.

Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten untersagt,

im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken bei dem Vertrieb von Roben im HTML-Code einer Internetseite im Metatag "keywords" die Begriffe

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Im übrigen wird der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

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