Landgericht Düsseldorf, 2002-03-28, 31 O 131/01

31 O 131/01Kantonsgericht28.03.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 31 O 131/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-03-28

Aktenzeichen: 31 O 131/01

ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0328.31O131.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 1.034,22 (2.022,75 DM) nebst 5% Zinsen über dem Basiszins nach § 1 des Diskontsatzüberleitungsgesetzes seit dem 16. November 2001 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 2.400. Der Beklagten wird nachgelassen, die ihr von der Klägerin drohende Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von € 1.100 abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung entsprechend hohe Sicherheit leistet.

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