11 O 483/01•Landgericht Düsseldorf, 2002-04-04, 11 O 483/01
Landgericht Düsseldorf, 2002-04-04, 11 O 483/01
11 O 483/01Kantonsgericht04.04.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 11 O 483/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-04-04
Aktenzeichen: 11 O 483/01
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0404.11O483.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 7. Februar 2002 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht X als Einzelrichter
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1400,00 Euro vorläufig vollstreckbar
Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer großen Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
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