4a O 176/00•Landgericht Düsseldorf, 2002-04-18, 4a O 176/00
Landgericht Düsseldorf, 2002-04-18, 4a O 176/00
4a O 176/00Kantonsgericht18.04.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 176/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-04-18
Aktenzeichen: 4a O 176/00
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0418.4A.O176.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 75% und der Beklagten zu 25% auferlegt, mit Ausnahme der durch die Anrufung des örtlich unzuständigen Landgerichts Münster entstandenen Kosten, die die Klägerin zu tragen hat.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,00 € und für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 €. Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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