10 O 236/00•Landgericht Düsseldorf, 2002-05-07, 10 O 236/00
Landgericht Düsseldorf, 2002-05-07, 10 O 236/00
10 O 236/00Kantonsgericht07.05.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 10 O 236/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-05-07
Aktenzeichen: 10 O 236/00
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0507.10O236.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 383.468,91 € (750.000,00 DM) nebst 5 % Zinsen über dem Basiszins, höchstens jedoch 7,26 % Zinsen, seit dem 30.06.2000 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten· des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 32 %, die Beklagte zu 68 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien wird gestattet, die Sicherheit auch in Form einer Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse zu leisten.
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