2a O 360/01•Landgericht Düsseldorf, 2002-05-08, 2a O 360/01
Landgericht Düsseldorf, 2002-05-08, 2a O 360/01
2a O 360/01Kantonsgericht08.05.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2a O 360/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-05-08
Aktenzeichen: 2a O 360/01
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0508.2A.O360.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2a. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht x und die Richterinnen am Landgericht x und x
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.600,00 EUR vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
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