Landgericht Düsseldorf, 2002-05-14, 4a O 52/02

4a O 52/02Kantonsgericht14.05.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 52/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-05-14

Aktenzeichen: 4a O 52/02

ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0514.4A.O52.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Antragstellerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 15.000,00 abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheit kann auch durch unbedingte Bürgschaft einer in der Europäischen Union ansässigen, als Zoll- oder Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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