23 S 38/01•Landgericht Düsseldorf, 2002-05-29, 23 S 38/01
Landgericht Düsseldorf, 2002-05-29, 23 S 38/01
23 S 38/01Kantonsgericht29.05.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 23 S 38/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-05-29
Aktenzeichen: 23 S 38/01
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0529.23S38.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 23. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche
Verhandlung vom 8. Mai 2002 •
für Recht erkannt:
Auf die Berufung des Klägers wird das am 28.12.2000 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Euro 1,077,95 nebst 4 % Zinsen seit dem 22.09.2000 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt der Beklagte.
Von der Darstellung des Tatbestands wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO (a.F.) abgesehen.
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