Landgericht Düsseldorf, 2002-05-31, 2b O

2b OKantonsgericht31.05.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2b O — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-05-31

Aktenzeichen: 2b O

ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0531.2B.O.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2b. Zivilkammer

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat die 2 b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 19.2.2002

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von € 750,00 abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistung kann jeweils auch durch schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts erbracht werden.

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