12 O 414/01•Landgericht Düsseldorf, 2002-06-12, 12 O 414/01
Landgericht Düsseldorf, 2002-06-12, 12 O 414/01
12 O 414/01Kantonsgericht12.06.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 12 O 414/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-06-12
Aktenzeichen: 12 O 414/01
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0612.12O414.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat das Landgericht Düsseldorf, 12. Zivilkammer, auf die mündliche Verhandlung vom 24. April 2002 unter Mitwirkung der Richter X, X und X
für R e c h t erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.600,-- EUR vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch die Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse zu erbringen.
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