Landgericht Düsseldorf, 2002-06-12, 12 O 414/01

12 O 414/01Kantonsgericht12.06.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 414/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-06-12

Aktenzeichen: 12 O 414/01

ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0612.12O414.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat das Landgericht Düsseldorf, 12. Zivilkammer, auf die mündliche Verhandlung vom 24. April 2002 unter Mitwirkung der Richter X, X und X

für R e c h t erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.600,-- EUR vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch die Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse zu erbringen.

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